Kleinkinder
Um das Risiko gesundheitlicher Schäden zu vermeiden, werden Neugeborene erst ab einem Alter von 8 Tagen befördert.
Kleinkinder bis zu 2 Jahren müssen aus Sicherheitsgründen angemeldet werden und können pro Flug nur in begrenzter Anzahl befördert werden. Massgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt des Antritts des jeweiligen Fluges. Kleinkinder reisen auf dem Schoss ihrer Erziehungsberechtigten/Begleitperson. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermässigte Buchung für sie vor.
Kinder und Jugendliche
Kinder unter 5 Jahren werden grundsätzlich nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befördert.
Tickets für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 12 Jahren, die ohne Begleitung reisen, müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug über das Service Center (Telefonnummer hier) gebucht werden. Für diese Dienstleistung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 35.00 pro Strecke und Kind berechnet.
Jugendliche ab 12 Jahren (bei Antritt des Hinfluges) gelten als Erwachsene.
Helvetic Airways stellt keine Begleit- oder Aufsichtspersonen und haftet nicht für Folgen mangelnder Betreuung.
Werdende Mütter
Schwangere Frauen, die gesund sind, werden bis zur 36. Schwangerschaftswoche befördert
Sehbehinderte Fluggäste
Helvetic Airways darf pro Flug jeweils nur einen sehbehinderten Fluggast zusammen mit seinem Blindenhund in der Kabine transportieren. Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Blindenhundes bei Buchung angemeldet und rückbestätigt wurde. Die Beförderung des Blindenhundes ist ohne Transportbehälter möglich und gebührenfrei.



