Freigepäck und Handgepäck
Die Grenze für das Freigepäck liegt bei 25 kg, jene für Handgepäck bei 5 kg (Masse 55x40x20cm). Grundsätzlich ist nur ein Handgepäck pro Fluggast erlaubt. Pro Kleinkind (bis zu 2 Jahren) kann gebührenfrei ein Kinderwagen oder Kindersitz als Reisegepäck aufgegeben werden.
Bitte beachten Sie die seit 6. November 2006 geltende Neuregelung für Handgepäck.
Bitte beachten Sie die seit 2. Juli 2007 geltenden Bestimmungen zur Einfuhr von Produkten
tierischer Herkunft.
Übergepäck
Übergepäck kostet pro Flugstrecke grundsätzlich EUR 5.00 pro kg. Detailinformationen sind in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) beschrieben.
Erhöhung der Freigepäckgrenze
Gegen Bezahlung eines pauschalen Betrages haben Sie die Möglichkeit, Ihre Freigepäckgrenze auf entweder 25 oder 30 Kilogramm zu erhöhen. Um eine Freigepäckgrenze von 25 Kilogramm zu erhalten bezahlen Sie einen Zuschlag von EUR 10 pro Strecke und Fluggast. Für die Erhöhung der Freigepäcklimite auf 30 Kilogramm ist ein Betrag von EUR 20 zu entrichten.
So sparen Sie bis zu 50% und ersparen sich ausserdem lange Wartezeiten bei der Bezahlung der offiziellen Übergepäckgebühren am Check-in. Diese Dienstleistung kann bis spätestens 24 Stunden vor Abflug online oder telefonisch bei unserem Service Center angemeldet werden. Die Bezahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Anmeldung mittels Kreditkarte. Es erfolgt keine Rückerstattung, falls das tatsächlich eingecheckte Gepäck weniger wiegt, als die gekaufte Limite. Beträgt das Gewicht des Gepäcks am Check-in mehr als die bezogene Freigepäckgrenze, muss der übliche Übergepäckzuschlag von EUR 5 pro kg am Check-in nachbezahlt werden.
Golfgepäck
Golfgepäck (ein Set Golfausrüstung inklusive ein Paar Golfschuhe) ist in geeigneter Weise zu verpacken. Golfgepäck wird innerhalb der Gepäckfreigrenzen gratis befördert. Wenn die Gepäckfreigrenze überschritten wird, so wird EUR 5.00 / kg, aber maximum EUR 25.00 pro Golfgepäck verrechnet.
Ski- und Snowboard
Skier (Skier = ein Paar Ski, ein Paar Stöcke und ein Paar Skischuhe) und Snowboards (Snowboards = ein Snowboard und ein Paar Snowboardschuhe) werden innerhalb der Freigepäckgrenze kostenlos befördert. Wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, so werden EUR 5.00 / kg, jedoch maximum EUR 25.00 pro Ski bzw. Snowboard am Check-in verrechnet.
Fahrräder
Fahrräder sind zu verpacken. Lenkstangen müssen nach innen gedreht und die Pedalen entfernt werden. Helvetic Airways stellt selber kein Verpackungsmaterial zur Verfügung. Die Kosten pro Flugstrecke betragen EUR 25.00 / Stück. Die Anzahl Fahrräder pro Flug ist limitiert, deshalb ist eine Anmeldung erforderlich.
Grosse Sportgeräte
Sportgeräte, welche länger als 150 cm sind, kosten pro Flugstrecke EUR 50.00 / Stück und müssen angemeldet werden. Transport von Sportgeräten mit einer Länge von über 280 cm ist nur auf Anfrage möglich.
Gepäckschäden und Gepäckverluste
Haftung wird nur für Schäden übernommen, die während der von Helvetic Airways durchgeführten Flüge verursacht werden und für die ein gültiger Beförderungsvertrag besteht.
Meldung von Gepäckschäden und Gepäckverlusten
Die Meldung eines Schadens hat am jeweiligen Zielflughafen unverzüglich beim Abfertigungsagenten zu erfolgen, der Helvetic Airways betreut. Dieser nimmt ein Schadenprotokoll auf und erläutert das weitere Vorgehen.
Was gehört ins Fluggepäck und was nicht?
Auf www.nofly.ch finden Sie die nötigen Informationen, welche Gegenstände Sie nicht im Flugzeug transportieren dürfen.



